Nach der Änderung des französischen Jagdgesetzes ist es für die deutschen Bogenjäger einfacher geworden, in Frankreich die Bogenjagd auszuüben.
Zukünftig brauchen wir nur noch den gültigen deutschen Jagdschein. Die zusätzliche Ablegung der französischen Jägerprüfung ist nicht mehr erforderlich.
Mit dem deutschen Jagdschein können wir für 3 oder 9 Tage eine französische
„Fremdenjagdlizenz“ erwerben. Diese berechtigt dann auch zur Ausübung der Bogenjagd.
Auch die Anforderung an die Bogenjagdausrüstung wurde geändert.
Es gelten nachfolgende Regelungen:
Mindestlänge des Bogens 80 cm
Mindestgewicht des Jagdpfeils 30 g
(inkl. mindestens 2 schneidiger Jagdspitze)
Mindestbreite der Jagdspitze 25 mm
oder
jede Klinge muss min. 40 mm lang sein.
Jeder Jagdpfeil muss mit der Jagdlizenz Nr. unauslöschlich markiert werden.
Federwild darf nur mit „FluFlu – Pfeilen“ (mindest 6 cm Federdurchmesser)
und nur mit „Blunts“ (keine Jagdspitzen) bejagt werden.
Feld- und Systemspitzen sind in Frankreich für die Bogenjagd generell verboten.
Stand 04.2009






