Am 26. Februar 2007 wurden der Präsident Ludwig Himmelstoß und die Präsidiumsmitglieder Markus Groß, Alois Hofherr und unser Fachberater Josef Gratz zu einem Gespräch mit dem Leiter der Unterabteilung Forstwirtschaft, Holzwirtschaft, Jagd, Herrn MinDirig Dr. Richard Lammel vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Berlin empfangen.
Bei diesem Gespräch stellte Hr. Dr. Lammel fest, dass aus seiner Sicht die Bogenjagd weder gegen das Tierschutzgesetz verstößt, noch dass sie der deutschen Waidgerechtigkeit entgegensteht.
Wir stellten fest, dass die Ausübung der Bogenjagd an Vorgaben, wie zusätzliche Ausbildung (analog er Falknerprüfung), Zugleistung des Bogen, Gewicht des Jagdpfeils und der Jagdspitze sowie Schießprüfung) gebunden sein muss. Diese Vorgaben sind im Internationalen Recht und dem Jagrecht der europäischen Länder, in denen die Bogenjagd erlaubt ist, verankert. (z.B. Dänemark, Frankreich, Ungarn, Spanien, Portugal usw.).






