Sie sind hier:

Bogenjagd in Deutschland

Unsere Aktivitäten

Argumente zur Bogenjagd

Positionspapier

Gespräche mit Verbänden und Behörden

Bogenjagd: Die Vorraussetzungen

Allgemein:

Startseite

Termine

Sitemap

Impressum

Haftungsausschluß

6. Abschaffung des Bundesjagdgesetzes

Wie aktuell zu vernehmen ist, gibt es ernsthafte Überlegungen, das Bundesjagdgesetz als Rahmengesetz ganz abzuschaffen und die Jagdgesetzgebung insgesamt an die Länder zu übergeben.
Es ist noch nicht abzusehen, wie sich die Entscheidungsfindung weiter entwickelt und erste konkrete Vorschläge von den Beteiligten präsentiert werden.
Der Deutsche Bogenjagd Verband ist der Meinung, dass das Bundesjagdgesetz als Rahmengesetz erhalten bleiben sollte, damit für ganz Deutschland wie bisher einheitliche Bedingungen für die Jagd gegeben sind.

Auch sollte durch die Novellierung des Jagdrechts kein weiterer Gegensatz entstehen zwischen Jagdgesetz und Naturschutzgesetz. Eine Konkurrenz um die Zuständigkeit des Naturschutzes betrachten wir ohnehin als kontraproduktiv. Wir erlauben uns, hierzu auf eine Grundsatzerklärung des IUCN, der weltweiten Dachorganisation des Naturschutzes hinzuweisen:

„Die Nutzung wild lebender Resourcen stellt, soweit sie nachhaltig erfolgt, ein wichtiges Instrument zur Erhaltung der Natur dar, da die durch eine solche Nutzung erzielten sozialen und wirtschaftlichen Vorteile dem Menschen Anreiz geben, diese zu erhalten.“ (Amman 2000)

Die Jagd in der heute üblichen Form hat die nachhaltige Nutzung nachwachsender Naturgüter zum Ziel. Damit ist sie zugleich Naturschutz.